Meine Leistungen im Überblick

Ich biete Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) an. Sie ist Teil der medizinischen Behandlung bei verschiedenen Erkrankungen und setzt eine ärztliche Diagnose sowie Notwendigkeitsbescheinigung voraus. 

Ernährungsberatung (§ 20 SGB V), die sich an gesunde Menschen richtet und der Prävention dient (Ernährungspyramide und Co.), biete ich nicht an. 

Häufig wird umgangssprachlich von „Ernährungsberatung“ gesprochen, auch wenn unterschiedliche fachliche Leistungen gemeint sind.

     Ernährungstherapeutische Einzelgespräche 

Sie stehen mit Ihren individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Gemeinsam entwickeln wir praktische, alltagstaugliche Lösungen für Ihr Essverhalten, berücksichtigen gesundheitliche Aspekte und fördern ein bewusstes, entspanntes Verhältnis zum Essen. Die Gespräche sind persönlich, wertschätzend und auf Ihre Ziele abgestimmt.

BIA-Messung
seca mBCA 525-Gerät

Die bioelektrische Impedanzanalyse ist ein schnelles, schmerzfreies Verfahren zur Analyse der Körperzusammensetzung. Sie liefert Informationen über Fettanteil, Muskelmasse und Wasserhaushalt. 

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um meine Angebote sowie den Ablauf der Beantragung bei der Krankenkasse.

Wie kann ich Ernährungstherapie erhalten?

1. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt (jede Fachrichtung, auch Zahnmedizin) stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Diese darf formlos sein, doch meistens wird hierfür ein Überweisungsschein oder eine Verordnung ausgestellt - wichtig ist hier, dass die Diagnosen aufgeführt werden. Auch die Nutzung dieser Vorlage der Berufsverbände ist möglich.

Das Praxisbudget Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes wird durch die Ausstellung nicht belastet!

2. Anschließend können Sie sich mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse wenden und sich über die Höhe der Kostenerstattung informieren. Gerne können Sie sich auch direkt an mich wenden, z. B. per Mail.

3. Wenn Sie sich bei mir melden, können wir in Ruhe besprechen, um welche Erkrankung(en) es geht, wer der behandelnde Arzt/ die behandelnde Ärztin ist und ob Ihnen bereits eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Zudem wird kurz der weitere Ablauf besprochen. Detaillierte Informationen gibt es dann noch einmal schriftlich per Mail.

Selbstverständlich können Sie die ernährungstherapeutischen Gespräche auch als Selbstzahler:in wahrnehmen. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist dennoch notwendig, da ich nur dann ernährungstherapeutisch tätig werden darf.

4. Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag. Falls Sie sich eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse wünschen, kommt noch ein Antrag auf Kostenerstattung dazu. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 5 Termine: 1 Erstgespräch und 4 Folgetermine zu je 60 Minuten. 

Ich führe Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Beantragung bei der Krankenkasse. Sie müssen nichts weiter tun.

5. Sobald ich alle Dokumente beisammen habe, stelle ich Ihre Unterlagen für Ihre Krankenkasse fertig und sende sie mitsamt meiner Berufsurkunde und meinem Zertifikat los.

6. Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie Post von Ihrer Krankenkasse. Wenn die Ernährungstherapie bewilligt wurde, erfahren Sie, mit viel Euro sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen wird. Da die Bezuschussung eine "Kann-Leistung" Ihrer Krankenkasse ist, wird zwar ein Anteil übernommen, doch den restlichen Anteil werden leider Sie tragen müssen. Sollten Sie auf Einkommensersatzleistungen (ALG, Grundsicherung, etc.) angewiesen sein, geben Sie mir bitte Bescheid.

Nun können Sie sich bei mir melden und Sie erhalten zeitnah einen Termin für das Erstgespräch.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

60 Minuten kosten 80,00 €

Im Preis enthalten ist u. a. die Vor- und Nachbereitung des Termins, die Berechnung Ihres persönlichen Energiebedarfs, eine BIA-Messung mit Interpretation sowie ein Abschlussbericht für Sie und Ihre behandelnde Ärztin/ Ihren behandelnden Arzt

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich meist zu 80% an den Kosten. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Eine BIA-Messung kann auch einzeln gebucht werden. Messung inkl. Verbrauchsmaterialien und Interpretation mit Ausdruck kosten 35,00 €.

„Nicht die Krankheit, sondern der Mensch, der an ihr leidet, steht im Mittelpunkt.“

Paracelsus

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